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HKZ ISO 9001

Erstattung durch die Krankenversicherung

 

Zusammenfassung 
Alle Krankenkassen halten sich an die Richtlinien unserer Regierung, haben jedoch auch eigene Regeln, insbesondere für die Zusatzversicherung. Homöopathische Arzneimittel kommen nur dann für eine vollständige oder teilweise Erstattung durch die Zusatzversicherung in Betracht, wenn das Homöopathikum eine akzeptierte Z-Index-Nummer hat. Außerdem muss auf der Rechnung der Apotheke der AGB-Code des verschreibenden Arztes und die Sozialversicherungsnummer des Versicherten angegeben sein. Die Rechnung der Hahnemann-Apotheke muss zunächst an unsere Apotheke bezahlt werden, bevor Sie diese Rechnung an die Krankenkasse schicken. Bestell- oder Versandkosten sind nicht erstattungsfähig. 

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